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Verfahren Embryonenspende

 

 

Dokumente und Formblätter
zur Spende und Übertragung:

 

Entsprechende Dokumente und
Formblätter können schriftlich
per Email bei der angegebenen
Kontaktadresse angefordert werden.

 

Für die Online Antragstellung zur Eintragung in die Warteliste folgenden Link benutzen:
www.m-anage.com

Bitte einen neuen Account anlegen und den Anweisungen folgen falls Sie noch nicht registriert sind.

 

Freiwillige psychosoziale Beratung im
Zusammenhang mit einer Embryonenspende
durch Frau Verena Leierseder

Download: Informationen Beratung PDF

 

 

VERFAHREN

 

WAS IST EINE EMBRYONENSPENDE?

 

Bisher blieb den infertilen Frauen ohne intakte eigene Eizellen nur die Hoffnung auf eine Adoption. Oder sie setzten aufs Ausland. Dort können sie mit Eizellen von Frauen schwanger werden, die sich die Eizellspende bezahlen lassen. Zentren in Spanien zum Beispiel bieten dies seit Jahren an und rekrutieren dazu Eizellspenderinnen, die nach verschiedenen Kriterien ausgewählt werden können. Die nur zu diesem Zweck gewonnen Eizellen der jungen Frauen werden in der Petrischale mit den Spermien des Partners der infertilen Frau befruchtet und ihr dann eingesetzt. Es folgt eine normale Schwangerschaft und die Geburt eines "eigenen" Kindes.


Diese und alle anderen Formen der kommerziellen Eizellspende verbietet in Deutschland das Embryonenschutzgesetz. Nicht verboten ist hingegen eine nicht-kommerzielle Vermittlung von Embryonen, die während einer Kinderwunschbehandlung legal entstanden sind und die der Kinderwunschpatientin anschließend nicht eingesetzt werden konnten. Manche Paare - nach erfolgreicher Behandlung in einem IVF-Zentrum und abgeschlossenem Kinderwunsch - haben keine Embryonen, sondern imprägnierte Eizellen, das sind Eizellen, in die bereits die Samenzelle des Partners eingedrungen ist und die vor der ersten Zellteilung eingefroren wurden, im IVF-Zentrum gelagert. Diese Zellen, sogenannte 2-PN-Zellen oder imprägnierte Eizellen, dürfen nach der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landgerichtes vom 4.11.2020 nicht gespendet werden. Wenn das Paar seine Embryonen nicht vernichten will, dann kann es nach ausführlicher Beratung und Erlaubnis zum Auftauen dieser Zellen die Freigabeerklärung zur Spende des Embryos unterzeichnen. Hierzu schließen sie mit dem Zentrum, das sie behandelt hat, einen Freigabe-Vertrag.


Es kommen also für eine Spende nur Embryonen von Frauen in Frage, die schon selbst nach einer künstlichen Befruchtung ein eigenes Kind zur Welt gebracht haben. Die Spende selbst erfolgt dann vollkommen anonym, auch um jegliche Gefahr der kommerziellen Absprache auszuschließen. Spenderpaar und Empfängerpaar kennen sich nicht. Geht der Kinderwunsch des Empfängerpaares in Erfüllung, dann ist die Frau, die das Kind geboren hat, biologisch die Mutter (das Bürgerliche Gesetzbuch regelt diese Frage abschließend: entscheidend ist die Geburt).

 

 

Spende Embryo

 

WIE KÖNNEN WIR EIN EMBRYO SPENDEN?

 

Die Embryonenspende dient der Behandlung des unerfüllten Kinderwunsches bei Paaren, bei denen jegliche Behandlung mit eigenen Eizellen und Samenzellen nicht mehr sinnvoll bzw. nicht mehr möglich ist. Paare, deren Embryonen nach einer erfolgreich abgeschlossenen Kinderwunschbehandlung und bei abgeschlossener Familienplanung immer noch eingefroren sind, können diese zum Zwecke der Embryo-Spende an ein anderes Kinderwunschpaar freigeben.

 

Die Embryonenspende ist in Deutschland erlaubt; es gibt zu dieser Fragestellung weder im Embryonenschutzgesetz (ESchG) noch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abwehrende Aussagen (Frommel et al, J. Reproduktionsmedizin & Endokrinologie, 7, 96-105,2010). Das Bayerische Oberste Landgericht hat in seiner Entscheidung am 4.11.2020 die Möglichkeit der Embryonenspende ausdrücklich erlaubt und damit höchstrichterlich bestätigt.

 

Kinderwunschpaaren, die die Verfügungsgewalt ihrer eingefrorenen Embryonen haben, wird durch die Möglichkeit der Embryo-Spende eine weitere Option angeboten. Bisher bestand nur die Möglichkeit der Rückübertragung oder das Auftauen dieser Zellen. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Kryobank über diese Möglichkeit.

 

Das Netzwerk Embryonenspende Deutschland e.V. ist Ihnen bei der Entscheidungsfindung gerne behilflich und bietet jede Unterstützung an. Diese Entscheidung sollte sorgfältig und nach reiflicher Überlegung getroffen werden.

 

Zur Freigabe der Spende der Embryonen ist eine "Erklärung über die Freigabe zur Embryonenspende" und ein "Aufklärungsbogen zwischen dem Embryonenspenderpaar und dem Netzwerk Embryonenspende" von dem Spenderpaar zu unterzeichnen.

 

 

ALTERSGRENZEN FÜR SPENDERPAARE

 

Der Verein hat sich im Interesse des Kindeswohls auf eine Altersgrenze für mögliche Spenderpaare festgelegt.

Altersgrenzen für Spenderpaare

- Die Spenderin sollte zum Zeitpunkt der Kryokonservierung nicht älter als 37 Jahre sein.
- Beim Spender gibt es keine Altersbegrenzung.

 

 

 

Embryonenspende

 

WIE KÖNNEN WIR EIN EMBRYO ERHALTEN?

 

Die Embryonenspende dient der Behandlung des dringenden Kinderwunsches bei Paaren, bei denen jegliche Behandlung mit eigenen Eizellen und Samenzellen nicht mehr sinnvoll bzw. möglich ist. Paare, die ungewollt kinderlos sind können unter Einhaltung der Kriterien eine Aufnahme beantragen. Zu den kinderlosen Paaren zählen die Paare, die medizinisch und biologisch nicht in der Lage sind, auf natürliche und reproduktionsmedizinische Art Kinder zu zeugen, da eine Unfruchtbarkeit der Frau besteht.

 

Paare die bereits gesetzliche Kinder haben (eigene oder Adoptivkinder) können keine Spende erhalten. Die erforderlichen Formulare zur Aufnahme sind bei der Zentralkartei des Netzwerkes erhältlich. Nach Prüfung ihres Antrages werden Sie in die Vermittlungskartei aufgenommen.

 

Paare deren Embryonen nach einer erfolgreich abgeschlossenen Kinderwunschbehandlung und bei abgeschlossener Familienplanung immer noch eingefroren gelagert sind, haben ihre Freigabe zum Zwecke der Embryo-Spende an ein anderes Kinderwunschpaar erteilt.

 

Die Embyonenspende ist in Deutschland erlaubt; es gibt zu dieser Fragestellung weder im Embryonenschutzgesetz noch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) entgegenstehende Aussagen (Frommel et al, J. Reproduktionsmed Endokrinol, 7, 96-105, 2010). Das Bayerische Oberste Landgericht hat in seiner Entscheidung am 4.11.2020 die Embryonenspende ausdrücklich erlaubt.

 

Die Embryonenspende erfolgt anonym; die Keimzellgeber, also die Frau bzw. der Mann, deren Ei- bzw. dessen Samenzelle zur Entstehung des vorliegenden Embryos (hier und im Folgenden auch gemeint für mehrere Embryonen) geführt haben, kennen die Wunscheltern (Embryoempfängerin und Partner) nicht. So kennen die Wunscheltern auch das Embryonenspenderpaar nicht. Für die strikte Einhaltung dieser Anonymität zwischen Embryonenspenderpaar und Wunscheltern muss das Kinderwunschzentrum Sorge tragen.

 

Zur Aufnahme in die Zentralkartei des Netzwerkes können Sie sich mit entsprechender Dokumentation direkt an die Zentralkartei des Netzwerkes wenden.

 

Die Vermittlung erfolgt in das entsprechende Mitgliedszentrum, in dem die Spende freigegeben wurde. Beim Abgleich der Spender- und Wunscheltern steht das Kindeswohl an erster Stelle. In dem vermittelten Mitgliedszentrum findet die medizinische Beratung, Untersuchung und der mögliche Embryotransfer statt. Im Vorfeld wird immer eine externe psychosoziale und juristische Beratung empfohlen.

 

 

 

Verfahren Embryonenspende e.V.

 

ALTERSGRENZEN FÜR EMPFÄNGERPAARE

 

Die Mitglieder haben sich im Interesse des Kindeswohls auf eine Altersgrenze für mögliche Empfängerpaare festgelegt.

 

Altersgrenzen für Wunschelternpaare

- Frauen: Vollendung des 44. Lebensjahres (entpr. 45. Geburtstag)

- Männer: Vollendung des 54. Lebensjahres (entpr. 55. Geburtstag)

 

Bei Überschreitung dieser Altersgrenzen kann keine Aufnahme oder eine Vermittlung durch die Zentralkartei vorgenommen werden.

 
 
    NACH OBEN
  Embryonenspende e.V.  
 

IMPRESSUM / DATENSCHUTZ

 
embryonenspende TELEFON: 09187 / 974 24 18
info@netzwerk-embryonenspende.de